Allgemeine Geschäftsbedingungen der Freiburger Medizintechnik GmbH
Version 1.0 – Stand 06.05.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Herstellung und Lieferung von 3DDruckerzeugnissen zwischen der Freiburger Medizintechnik GmbH (nachfolgend „FRMED“) und dem Kunden.
§ 2 Vertragsgegenstand & Datenerhebung
- FRMED fertigt Bauteile basierend auf vom Kunden bereitgestellten CAD-Daten (z. B. STL, STEP).
- Der Kunde ist verpflichtet, die Daten in einem druckfähigen Format bereitzustellen. Eine Prüfung der statischen oder funktionalen Korrektheit der
Konstruktion durch FRMED erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.
§ 3 Urheberrechte & Schutzrechte
- Der Kunde versichert, dass er Inhaber aller Rechte an den übermittelten Dateien ist und keine Rechte Dritter (z. B. Patente, Urheberrechte) verletzt werden.
- Der Kunde stellt FRMED von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung vollumfänglich frei.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt
- Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. und Versandkosten.
- Die Zahlung erfolgt nach den im Onboarding-Formular vereinbarten Konditionen (z. B. Vorkasse, Rechnung).
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der FRMED. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt das Zahlungsziel 14 Tage netto ab
Rechnungsstellung.
§ 5 Haftung & Gewährleistung
- FRMED haftet für die handwerklich korrekte Umsetzung der übermittelten Daten.
- Da 3D-Druck ein additives Verfahren ist, stellen fertigungsbedingte Merkmale (z. B. Oberflächenrauheit, sichtbare Schichten, kleine Stützmarkierungen oder geringfügige Maßabweichungen von bis zu 0,2 mm im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen) keinen Mangel dar.
- Da FRMED ausschließlich nach den vom Kunden bereitgestellten CAD-Daten fertigt, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die konstruktive Auslegung, die Passgenauigkeit im Patientenmund sowie die statische Belastbarkeit der Schienen oder Schablonen
- Bei Materialwahl durch den Kunden haftet FRMED nicht für die Eignung des Materials für den spezifischen Einsatzzweck. Für die Eignung des Materials für einen bestimmten Zweck (insbesondere die medizinische Anwendung am Patienten) ist allein der Kunde verantwortlich.
§ 6 Besonderheiten Zahntechnik & Medizinrecht
- Bei Produkten für die Zahntechnik (z. B. Bohrschablonen, Modelle) ist der Kunde als Inverkehrbringer für die Einhaltung der Medizinprodukteverordnung (MDR) verantwortlich, sofern FRMED lediglich als Lohnfertiger nach Kundenspezifikation auftritt.
- Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller regulatorischen Anforderungen bei der Weiterverarbeitung oder dem Einsatz der Produkte am Patienten.